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Kurzkennzeichen
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KZK Geltungsbereich

Kurzzeitkennzeichen gelten maximal 5 Tage für die Überführung von Kraftfahrzeugen in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen, internationalen Versicherungskarte, die Sie bei Ihrem Verkäufer bzw. Händler bestellen können.

Albanien Grossbritannien F.Y.R.O.M. Slowakische Republik
Andorra Irland Moldawien Slowenien
Belgien Island Niederlande Spanien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Tschechische Republik
Bulgarien Italien Österreich Tunesien
Dänemark Kroatien Polen Türkei
Deutschland Lettland Portugal Ukraine
Estland Litauen Rumänien Ungarn
Finnland Luxemburg Schweden Weissrussland
Frankreich Malta Schweiz Zypern
Griechenland Marokko Serbien  

Wir weisen im Namen unserer Auftraggeber ausdrücklich daraufhin, dass es noch immer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland kommt. So werden Fahrzeuge beschlagnahmt, drastische Strafen von der Polizei ausgesprochen, da die Neuregelung für die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht überall – leider insbesondere bei den Polizisten – bekannt ist! Wenn Ihr Fahrzeug endgültig ins Ausland gebracht wird, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).